Ferienbetreuung für Schulkinder in der Gemeinde Jegenstorf
Interessiert? Hier finden Sie dasDokument "Konzept und Verordnung 2021".
WER?
Für Kinder ab Kindergarten bis und mit 6. Klasse bietet die Gemeinde Jegenstorf eine Ferienbetreuung an.
WANN?
• Frühlingsferien (letzte Ferienwoche, KW 16)
• Sommerferien (vierte und fünfte Ferienwoche, KW 31 und 32)
• Herbstferien (letzte Ferienwoche, KW 41)
In den Frühlingsferien Montag / Dienstag / Mittwoch / Donnerstag / Freitag.
In der vierten Sommerferienwoche Montag / Dienstag / Mittwoch / Freitag (Donnerstag fällt wegen Feiertag aus)
In der fünften Sommerferienwoche Montag / Dienstag / Mittwoch / Donnerstag / Freitag.
In der Herbstferienwoche Montag / Dienstag / Mittwoch / Donnerstag / Freitag.
Die Kinder werden in der Tagesschule, Schulanlage Säget, Iffwilstrasse 10, zwischen 8.00 und 9.00 Uhr in Empfang genommen. Zwischen 17.00 und 18.00 Uhr erfolgt die Abholung resp. Rückkehr nach Hause. Während der Blockzeit, 9.00 - 17.00 Uhr, können die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden.
Die Kinder können ausschliesslich für ganze Betreuungstage angemeldet werden.
Die Betreuungstage werden ab einer Teilnehmerzahl von 5 Kindern durchgeführt.
WAS?
Organisatorisch liegt die Verantwortung der Ferienbetreuung in der Zuständigkeit der Tagesschule. Erlebnisreiche Programme, welche der Jahreszeit, der Anzahl Kinder und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln angepasst sind, (Ausflüge im Naherholungsgebiet der Gemeinde, Aktivitäten, Spiele, usw.) werden in Zusammenarbeit mit der REKJA geplant und durchgeführt.
WIE?
Die Anmeldung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldetalon an die Tagesschule (fabienne.zuercher@schule-jegenstorf.ch).
ANMELDEFRIST: 29. Februar 2024
Nachmeldungen sind auf Anfrage bei genügender Kapazität möglich, jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Schulferien zu melden.
KOSTEN?
Die Ferienbetreuung wird aufgrund des Einkommens der Eltern berechnet.
Den Flyer und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier
Das Formular, welches als Berechnungsgrundlage für den Elternbeitrag der Ferienbetreuung dient, finden Sie hier.